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7. Änderungssatzung der Gebührensatzung – Trinkwasser –

7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Wasserversorgung des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen

Gebührensatzung – Trinkwasser –

Aufgrund der §§ 5 Abs. 1, 151 Abs. 2 und 154 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern i. d. F. der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. M-V 2024 S. 351) sowie der §§ 2 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern i. d. F. der Bekanntmachung vom 26.05.2023 (GVOBI. M V S. 146 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2023 (GVOBI. M-V S. 650), wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung am 01.12.2025 folgende Satzung erlassen:

 

Artikel 1

Die Gebührensatzung – Trinkwasser – des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen vom 10.12.2007, zuletzt geändert am 04.12.2023, wird wie folgt geändert:

 

I. Der § 1 Abs. 3 Buchst. a) wird wie folgt gefasst:

§ 1 Benutzungsgebühren

(3) a) Die Mengengebühr beträgt bei einem Jahresverbrauch (pro Hausanschluss):

  Jahresverbrauch Netto inkl. z. Z.
gültiger 7 % MwSt.
bis 25.000 m³ 2,04  €/m³ 2,18  €/m³
von 25.001 bis 100.000 m³ 1,73  €/m³ 1,85  €/m³
ab 100.001 m³ 1,45  €/m³ 1,55  €/m³

 

 

II. Der § 1 Abs. 3 Buchst. c) 2. Satz wird wie folgt gefasst:

§ 1 Benutzungsgebühren

(3) c) 2. Satz

Die Grundgebühr beträgt je Wohneinheit 126,07 € pro Jahr, inkl. z. Z. gültiger 7 % MwSt. 134,89 € pro Jahr.

 

III. Der § 1 Abs. 3 Buchst. cc) wird wie folgt gefasst:

§ 1 Benutzungsgebühren

(3) cc) Die Grundgebühr für sonstige Abnehmer (industriell, gewerblich, landwirtschaftlich oder öffentlich genutzt) wird nach der Nennleistung der Messeinrichtung berechnet und beträgt jährlich:

  Nennleistung
(Wasserzählergröße)
Netto inkl. z. Z.
gültiger 7 % MwSt.
bis Q3 2,5 (alt Qn 1,5) 161,53  €/Jahr 172,83  €/Jahr
bis Q3 4,0 (alt Qn 2,5) 258,44  €/Jahr 276,53  €/Jahr
ab Q3 10 (alt Qn 6,0) 646,10  €/Jahr 691,33  €/Jahr
ab Q3 16 (alt Qn 10,0) 1.033,76  €/Jahr 1.106,12  €/Jahr
ab Q3 25 (alt Qn 15,0) 1.615,25  €/Jahr 1.728,32  €/Jahr
ab Q3 63 (alt Qn 40,0) 4.070,43  €/Jahr 4.355,36  €/Jahr
ab Q3 100 (alt Qn 60,0) 6.461,00  €/Jahr 6.913,27  €/Jahr
ab Q3 250 (alt Qn 150,0) 16.152,50  €/Jahr 17.283,18  €/Jahr

 

 

Artikel 2

Die 7. Änderungssatzung zur Gebührensatzung – Trinkwasser – tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Stavenhagen, den 17.12.2025

Johannes Krömer
1. Stellvertreter des Verbandsvorstehers

 

Gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sind Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen, Schultetusstraße 56, 17153 Stavenhagen, geltend zu machen. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

Diese Satzung wurde am 17.12.2025 veröffentlicht.

 

Die Satzungen mit den entsprechenden Lesefassungen finden Sie ebenfalls unter Ortsrecht.