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4. Änderungssatzung der Beitrags und Gebührensatzung – Abwasser –

4. Änderungssatzung zur Beitrags und Gebührensatzung – Abwasser – des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen

Beitrags- und Gebührensatzung – Abwasser –

Auf der Grundlage der §§ 2, 5, 151 und 154 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467), des Kommunalabgaben-gesetzes M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S. 1162), den Vorschriften der Verbandssatzung vom 28.09.2006, zuletzt geändert am 19.11.2019 und der Abwasserbeseitigungssatzung – zentral – vom 10.12.2007, zuletzt geändert am 13.02.2015, hat die Verbandsversammlung des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen in ihrer Sitzung vom 06.12.2021 die 4. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung – Abwasser – beschlossen:

 

Artikel 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung – Abwasser – des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen vom 10.12.2007, zuletzt geändert am 09.01.2020, wird wie folgt geändert:

 

I. Der § 14 Abs. 3 Buchst. a wird wie folgt gefasst:

§ 14 Schmutzwassergebühr – Gebührenmaßstab und Gebührensatz –

(3) a) Die Grundgebühr beträgt je Wohneinheit 147,00 € pro Jahr.

 

II. Der § 14 Abs. 3 Buchst. b wird wie folgt gefasst:

§ 14 Schmutzwassergebühr – Gebührenmaßstab und Gebührensatz –

(3) b) Die Grundgebühr für sonstige Abnehmer (industriell, gewerblich, landwirtschaftlich oder öffentlich genutzt) wird nach der Nennleistung der Messeinrichtung des Wasserversorgungsanschlusses berechnet und beträgt monatlich:

Nennleistung
(Wasserzählergröße)

 
bis Q3 4 (alt Qn 2,5) 404,66  €/Jahr
ab Q3 10 (alt Qn 6) 698,95  €/Jahr
ab Q3 16 (alt Qn 10) 1.140,40  €/Jahr
ab Q3 25 (alt Qn 15) 6.584,84  €/Jahr
ab Q3 63 (alt Qn 40) 8.497,75  €/Jahr

 

III. Der § 15 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

§ 15 Niederschlagswassergebühr – Gebührenmaßstab und Gebührensatz –

(1) Die jährliche Niederschlagswassergebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung durch die angeschlossenen Grundstücke beträgt 0,68 €/m² gebührenpflichtiger Fläche.

 

IV. Der § 18 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

§ 18 Entstehen der konkreten Gebührenschuld, Festsetzung und Fälligkeit der Gebühr

(2) Die Heranziehung zu Gebühren erfolgt durch schriftlichen Bescheid, die mit einem Bescheid über andere Abgaben verbunden sein kann. Die Fälligkeit beträgt 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides.

 

Artikel 2

Die 4. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung – Abwasser – tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Stavenhagen, den 08.12.2021

Axel Müller
Verbandsvorsteher

 

Gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sind Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen, Schultetusstraße 56, 17153 Stavenhagen, geltend zu machen. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.